DARLEHEN MIT ZINSSWAPVERTRAG
MERKMALE
Der Zinsswapvertrag dient in Kombination mit einem variabel verzinslichen Darlehen zur langfristigen Zinsbegrenzung, also im Endeffekt als Ersatz der ansonsten in Darlehensverträgen vereinbarten Zinsfestschreibungsvereinbarung. Damit simuliert der Zinsswapvertrag ein Festzinsdarlehen.
Inhalt des Swapvertrages ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen Darlehensgeber/Swapvertragspartner und Darlehensnehmer, wobei der Darlehensgeber/Swapvertragspartner in der Regel an den Darlehensnehmer einen variablen Zins und der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber/Swapvertragspartner einen Festzins zahlt. Im Idealfalle heben sich die Zinsen des variablen Darlehensvertrages und die variablen Zinsen des Swapvertrages auf, so dass der Darlehensnehmer im Endeffekt mit dem Festzins aus dem Swapvertrag belastet ist.
ANGRIFFSPUNKTE
Die Nachteile des Darlehensnehmers aus dem Abschluss der Kombination von Darlehens- und Swapvertrag können u. a. entstehen, wenn folgende Mängel vorliegen:
- Beratungsverschulden
- Verschweigen des negativen Marktwertes bei Vertragsabschluss
- Fehlende Aufklärung über die Folgen vorzeitiger Vertragsbeendigung
- Fehlende Aufklärung über die unterschiedlichen Kündigungsmodalitäten von Darlehens- und Swapvertrag
- Verniedlichung der mit dem Swapvertrag einhergehenden Verlustrisiken
- Faktische Umgehung des gesetzlichen Kündigungsrechts des synthetischen Darlehensvertrages
VORTEILE
Weisen die Verträge Mängel auf, so können für den Darlehensnehmer daraus folgende Vorteile resultieren:
- Rückerstattung der zu Lasten des Darlehensnehmers abgerechneten Unterdeckung aus dem Swapvertrag (Festzins des Darlehensnehmers — variabler Zins der Bank = Unterdeckung Darlehensnehmer)
- Entgeltfreie Auflösung des Swapvertrages und damit Freistellung des Darlehensnehmers von einem evtl. aus dem Swapvertrag resultierenden „negativen Marktwert“
- Rückzahlung ggf. gezahlter Bearbeitungsgebühren nebst Zinsnutzen