ENDFÄLLIGE DARLEHEN MIT TILGUNGSINSTRUMENT
MERKMALE
Einhergehend mit dem Abschluss eines langlaufenden Darlehens wird häufig eine Lebens- bzw. Rentenversicherung oder auch ein Investmentfonds als Tilgungsinstrument eingesetzt. In diesem Fall wird das Darlehen nicht laufend getilgt, sondern als Tilgungsersatz eine laufende „Prämienzahlung“ in z.B. eine Lebensversicherungspolice geleistet. Das mit Fälligkeit der Lebens- oder Rentenversicherung freiwerdende Kapital wird mit Ablauf des Darlehensvertrages als Einmalzahlung zur Tilgung verwandt. Die Kombination aus Darlehen und Tilgungsversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn die Tilgungsversicherung eine höhere Rendite erwirtschaftet, als der Darlehensnehmer Sollzinsen aus dem Darlehensvertrag schuldet. Denn tilgt er sein Darlehen, verzinst sich sein Eigenkapital in Höhe der ersparten Zinsen (Sollzinssatz des Darlehens.
ANGRIFFSPUNKTE
Wirtschaftliche Nachteile aus der Vertragskombination können sich ergeben, wenn folgende Umstände eingetreten sind
- Fehlende Wirtschaftlichkeit der Verbindung von Darlehensvertrag und Tilgungsinstrument, wenn der Darlehenszins die Rendite des Tilgungsinstruments übersteigt
- Fehlende Beratung über die Folgen der vorzeitigen Vertragsauflösung
Bei Verbraucherdarlehensverträgen:
- Fehlende/fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Nichterfüllung des Schriftformerfordernisses
- Zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren
VORTEILE
Je nachdem welche Angriffspunkte zum Tragen kommen, kann der Schaden des Darlehensnehmers wie folgt kompensiert werden:
- Ausgleichszahlung in Höhe des „Tilgungsverlustes“ im Vergleich zum Annuitätendarlehen (Rückkaufswert < Summe der eingezahlten Prämien)
- Erstattung der aufgrund der nicht erfolgten Tilgung des Darlehens zu viel gezahlten Zinsen nebst Zinsnutzen an den Darlehensnehmer
- Rückzahlung ggf. berechneter Bearbeitungsgebühren