HONORARE
Sollten Sie sich nach unserer unverbindlichen und unentgeltlichen Ersteinschätzung dazu entschließen, uns mit der genauen Berechnung Ihrer Ansprüche sowie deren Durchsetzung gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten zu beauftragen, fallen folgende Honorare an:
„Flatfee“
Die Flatfee deckt die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten ab. Sie beträgt 1,45 % der Darlehenssumme zzgl. Umsatzsteuer, mindestens jedoch 2.000 €. Sie wird 14 Tage nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages fällig.
„Erfolgsfee“
Wie es der Name schon vermuten lässt, wird die Erfolgsfee nur dann fällig, wenn wir auch tatsächlich einen wirtschaftlichen Vorteil für Sie erzielen können. Das Kostenrisiko liegt also vollständig auf unserer Seite. Die Erfolgsfee beträgt 27,5 % des für Sie erzielten wirtschaftlichen Vorteils zzgl. Umsatzsteuer und wird mit Abschluss einer Vergleichsvereinbarung bzw. mit rechtskräftigem Urteil fällig. Die Flatfee wird auf die Erfolgsfee angerechnet.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, senden Sie uns bitte direkt eine Kopie Ihrer Police mit. So können wir prüfen, ob Sie im Falle eines Rechtstreites durch Ihren Versicherer von Kosten freigestellt werden.