UNSERE EXPERTISE
Unsere Arbeit richtet sich an geschädigte Darlehensnehmer und Anleger, die das Vertrauen in ihr Kreditinstitut oder ihren Finanzberater verloren oder Zweifel daran haben, dass ihre Finanzverträge korrekt abgerechnet oder sie bei Vertragsschluss optimal beraten wurden. Viele Anleger wollen wissen, ob sie ggf. aufgrund von ihnen bisher nicht bekannten Umständen und Rechtsvorschriften bereits verloren geglaubtes Kapital zurückerhalten können.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass häufig bereits die Beratung vor Vertragsabschluss ungenügend ist, eine Vielzahl von Finanzverträgen verbraucherrechtliche Vorschriften verletzt oder zu Lasten von Darlehensnehmern die Verträge fehlerhaft abgerechnet wurden. Häufig ergeben sich aus dieser Tatsache erhebliche (Rück-)Forderungsansprüche gegenüber Banken, Kreditinstituten, Versicherungen und Anlageberatern.
Der erste Teil unserer Arbeit besteht darin, solche (Schadensersatz-)Ansprüche herauszuarbeiten, die Anspruchshöhe korrekt zu ermitteln, um im zweiten Schritt gemeinsam mit unseren Kooperationsanwälten mit dem Kreditinstitut oder Anlageunternehmen zu einer einvernehmlichen Vergleichsregelung zu kommen. Kann ein Vergleich nicht erzielt werden, können die Ansprüche unserer Mandaten unter Einbeziehung der Deckungszusage einer ggf. abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung prozessual durchgesetzt werden.
UNSERE KLIENTEN
Wir sind tätig für Unternehmer, mittelständische Betriebe, Selbstständige, insbesondere Ärzte und Zahnärzte, sowie Privatpersonen bei der Überprüfung von Darlehens- und Versicherungsverträgen sowie Kapitalanlagen. Unsere Klienten betreuen wir deutschlandweit.
UNSERE ERFOLGSQUOTE
Mit mehreren hundert betreuten Fällen in den letzten Jahren können wir eine beeindruckende Erfolgsgeschichte vorweisen. In der überwiegenden Zahl der Fälle erreichen wir durch unsere gutachterlichen Stellungnahmen und Verhandlungen günstige, außergerichtliche Einigungen.
Wir haben festgestellt, dass ca. 80 % der bis zum Jahre 2010 von den Banken verwandten Widerrufsbelehrungen bei Immobilienverbraucherverträgen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deshalb die Darlehensverträge noch heute widerrufen werden können. Werden Darlehensverträge mti anderen Verträgen verbunden (CAP, Swap, Tilgungsversicherung), treten die dem Darlehensnehmer genannten wirtschaftlichen Vorteile häufig nicht ein. In einer Vielzahl von Fällen haben wir sogar sechsstellige Rückforderungsbeträge bei der finanzmathematischen Analyse der Vertragskombination festgestellt und in Vergleichen für unsere Klienten regeln können.
Aufgrund der hohen Fehler- und Anspruchsquoten abgeschlossener Finanzverträge drängt sich eine Überprüfung Ihrer Verträge geradezu auf. Nutzen Sie die Chance unseren unentgeltlichen Erstchecks.