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VARIABLE DARLEHENSVERTRÄGE

MERKMALE

Variable Darlehensverträge zeichnen sich dadurch aus, dass die Höhe des Zinssatzes von einem bei Abschluss des Vertrages festzulegenden Referenzzinssatz abhängig ist, welche ständigen Schwankungen unterliegt. Diese Schwankungen werden durch regelmäßige Zinsanpassungen an den Darlehensnehmer weitergegeben. In der Regel handelt es sich bei dem Referenzzinssatz um den 3-Monats-Euribor. Auf diesen Referenzzinssatz schlägt die Bank eine Gewinnmarge auf.

Der Vorteil des variablen Darlehens liegt insbesondere in der Flexibilität des Darlehensnehmers, da dieser das Darlehen jederzeit mit Einhaltung einer kurzen Kündigungsfrist ablösen kann, ohne hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

ANGRIFFSPUNKTE

Ansprüche aus variabel verzinslichen Darlehen können immer dann geltend gemacht werden, wenn mindestens einer der nachstehenden Fehler vorliegt:

  • Unwirksame Zinsanpassungsklausel
  • Falsch berechnete Zinsen --> Margenerhöhung durch die Bank
  • fehlende Information bei dem Abschluss eine variabel verzinslichen Darlehens in Kombination mit einem Zinssicherungsgeschäft (CAP,Floor-Geschäft, Swap)

VORTEILE

Sind die Darlehensverträge mit den genannten Mängeln behaftet, kann der Darlehensnehmer Ausgleich für diese Mängel verlangen und damit Vorteile realisieren:

  • Erstattung zu viel gezahlter Zinsen nebst Zinsnutzen an den Darlehensnehmer
  • Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Zinsbegrenzungsgebühren nebst Zinsnutzen
  • Rückzahlung ggf. gezahlter Bearbeitungsgebühren nebst Zinsnutzen
  • bei Verbraucherdarlehensverträgen: bei fehlerhafter Zinsanpassungsklausel dürfen die Zinsen zugunsten des Darlehensnehmers nur nach unten angepasst werden

Eine besondere Form des variablen Darlehens ist das sogenannte CAP-Darlehen. Bei einem solchen Darlehensvertrag können z. B. ein Höchstzins oder auch ein Höchst- und Mindestzins vereinbart werden. Im vereinbarten Zinskorridor finden Zinsanpassungen statt, sofern sich der im Vertrag ausgewiesene Referenzzinssatz - in der Regel der 3-Monats-Euribor - verändert.

Als Gegenleistung für die „Sicherheit der Zinsobergrenze“ zahlt der Darlehensnehmer eine sogenannte Zinsbegrenzungsgebühr (CAP-Gebühr, z. B. 4 % der Darlehenssumme) an das Kreditinstitut. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Zinsobergrenze und ihrer vereinbarten Laufzeit.

Ist ein CAP-Darlehensvertrag mit einer unwirksamen Zinsanpassungsklausel ausgestattet, so hat der Darlehensnehmer nicht nur Anspruch auf Erstattung der überzahlten Zinsen, sondern auch - bei Verbraucherkreditverträgen -  auf Rückzahlung der geleisteten CAP-Gebühr.

KOSTENLOSE PRÜFUNG ANFORDERN

Beispiel aus der Beratungspraxis

Ausgangslage

Unsere Mandanten, niedergelassene Ärzte, hatten zur Finanzierung eines Mietshauses Immobiliendarlehen in Höhe eines Gesamtbetrages von € 1,1 Mio. aufgenommen. Da das Darlehen privaten Zwecken diente, handelte es sich um ein Verbraucherdarlehen. Der Darlehensvertrag sah einen variablen Zinssatz von zunächst 4,6 %, einen Höchstzins von 5,1 % und einen Mindestzins von 3,5 % vor. Für die Zinsbegrenzung berechnete die Bank eine CAP-Gebühr in Höhe von 5 %, also € 55.000. Die Zinsbegrenzung war für 15 Jahre vereinbart.

Finanzanalyse

Im ersten Schritt der Kreditanalyse wird ermittelt, was die Parteien mit dem Abschluss der Verträge bezwecken oder ob sie ihr Ziel erreichen konnten. Dazu werden die Beratungsunterlagen, die abgeschlossenen Verträge und die entsprechenden Dokumente analysiert. Die Auswertung der Verträge und Abrechnungen ergab, dass die vertragliche Anpassungsregelung des variablen Zinssatzes, der im Korridor zwischen Höchst- und Niedrigzins je nach Marktlage schwanken sollte, unwirksam vereinbart war. Allerdings war nicht nur die Zinsanpassungsklausel unwirksam; die Bank berechnete auch Zinsen, die ihr nicht zustanden. Unsere kreditsachverständige Stellungnahme ermittelte einen Rückzahlungsanspruch unserer Mandanten von € 140.659,37.

Anspruchsdurchsetzung

Auf Basis unserer Finanzanalyse verhandelten wir mit unseren kooperierenden Anwälten mit der kreditgebenden Bank und konnten für unsere Mandanten einen Vergleich aushandeln. Mit dem Vergleich sicherten sich unsere Mandanten wirtschaftliche Vorteile von insgesamt € 137.500, sodass der von der Bank verursachte Schaden fast vollständig ausgeglichen werden konnte.

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